Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.01.2025 führt der Gesetzgeber in Deutschland schrittweise die verpflichtende Nutzung von E-Rechnungen im inländischen B2B-Geschäftsverkehr ein. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung gilt ab dem 01.01.2025 eine Empfangspflicht und (abhängig von Ihrem Jahresumsatz) spätestens ab dem 01.01.2028 eine Versandpflicht für E-Rechnungen.
Bitte informieren Sie sich über die genauen Details dieser Gesetzesänderung z.B. über die Website des Bundesministeriums der Finanzen
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Die neuen Gesetze führen auch bei Hoegner zu Veränderungen:
Kann Hoegner heute E – Rechnungen empfangen?
Schon heute können Sie Ihre Rechnung gerne per ZUGFeRD und XRechnung an uns senden
Nimmt Hoegner die Übergangsregelung für den Versand von E-Rechnungen in Anspruch?
Die technischen Schnittstellen zwischen unserem ERP - System und möglichen Formaten von E-Rechnungen werden derzeit geprüft. Ja, wir werden die Übergangsfrist in Anspruch nehmen und werden über die Umstellung zu gegebener Zeit informieren.
Ab wann versendet Hoegner frühestens E-Rechnungen im neuen Format?
Sollten die technischen Voraussetzungen erfolgreich umgesetzt und getestet sein, erfolgt die Einführung umgehend, jedoch spätestens zum 01.01.2026. Bis dahin behält der bestehende Rechnungsversand weiterhin im Rahmen der Übergangsregelung seine Gültigkeit.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne in der Buchhaltung unter 08031/4009640 melden.
Mit freundlichen Grüßen
ppa. Michael Graf
kfm. Leitung